Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemein

Der Veranstalter ist befugt, bei Nichteinhaltung der AGBs, den betroffenen Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschliessen. Für verursachte Schäden wird der Teilnehmer, wenn nötig auch finanziell, zur Rechenschaft gezogen. Jeder Teilnehmer anerkennt sonstige, separat angekündigte, veranstaltungsnotwendige Bestimmungen vor oder während der Veranstaltung und akzeptiert diese. Der Konsum und Handel von illegalen Drogen jeglicher Art ist auf dem Veranstaltungsgelände verboten. Der Veranstalter unternimmt alles in seiner Macht stehende um den reibungslosen Ablauf der Veranstaltung zu gewährleisten. Der Event endet in der MZH Lüterkofen. Der Veranstalter übernimmt ab diesem Zeitpunkt keine Haftung mehr.

Inventar/Location

Das Betreten des Personalbereiche ist ausschliesslich den Vereinsmitgliedern, Helfern, der Security und dem Barpersonal erlaubt. 

Zahlung

Grundsätzlich bieten wir die Zahlungsarten Vorkasse, Kreditkarte und Paypal an. Wir behalten uns bei jeder Bestellung vor, bestimmte Zahlungsarten nicht anzubieten und auf andere Zahlungsarten zu verweisen. Bitte beachten Sie, dass wir Zahlungen lediglich von Konten in der Schweiz und innerhalb der Europäischen Union (EU) akzeptieren. Etwaige Kosten einer Geld-Transaktion sind vom Teilnehmer zu tragen. 

Rücktritt durch den Teilnehmer

Ein Rücktritt der Teilnehmer muss vor Beginn des Events den Veranstaltern mitgeteilt werden. Der Unkostenbeitrag kann nicht zurückgefordert werden. Ausnahmen sind Krankheitsfälle, Unfälle oder andere, nicht vorhersehbare, Zwischenfälle (höhere Gewalt), welche die Teilnahme an der Veranstaltung verhindern. Diese Ausnahmen müssen dem Veranstalter mindestens 5 Arbeitstage vor Beginn der Veranstaltung gemeldet werden.

Haftung des Teilnehmers

Im Falle von mutwilliger Sachbeschädigung im Bereich der Veranstaltung (Inventar, Location, Material des Veranstalters, Material der Sponsoren und Material der Teilnehmer, sowie jeglichen anderen Gegenstände welche der Veranstalter zur Verfügung stellt) haftet der Schädigende unbeschränkt und in voller Höhe. Ausserdem kann der Schädigende sofort von der Veranstaltung ausgeschlossen werden ohne Anspruch auf Rückerstattung des Unkostenbeitrags. Unfall und Haftpflichversicherung ist Sache der Teilnehmer. Des Weiteren kann der Veranstalter den Schädigenden bei der örtlichen Polizeibehörde anzeigen. Jeder Teilnehmer haftet für selbst eingebrachte Gegenstände. Bei Abhandenkommen (Diebstahl) von Wertgegenständen übernimmt weder der Veranstalter, noch der Sicherheitsdienst Haftung.

Medien

Der Veranstalter hat das Recht auf dem Veranstaltungsgelände Foto, Video sowie Tonaufnahmen zu machen. Diese können auf unbestimmte Zeit zu jeglichem Zweck lizenzfrei verwendet werden. 

Unkostenbeitrag

Jeder Teilnehmer hat einen Unkostenbeitrag für die Veranstaltung gemäss den aktuellen Preisen zu leisten. Änderungen vorbehalten. 

Ausschluss

Zuwiderhandlungen der in den AGB oder direkt bei der Veranstaltung erlassenen Regeln können zu einer Verwarnung oder Ausschluss führen. Bei Ausschluss besteht kein Recht auf Rückerstattung vom geleisteten Unkostenbeitrag oder jegliche anderen erworbenen Leistungen.

Haftungsausschluss und Eigenverantwortung der Teilnehmer

Die Teilnahme an der Wanderung erfolgt auf eigene Gefahr und eigene Verantwortung. Es handelt sich um öffentliche Wege und Gelände, die nicht speziell abgesichert oder überwacht werden. Jeder Teilnehmer ist für seine eigene Sicherheit sowie für die Einschätzung seiner körperlichen Leistungsfähigkeit selbst verantwortlich. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Unfälle, Verletzungen oder Schäden, die im Rahmen der Veranstaltung entstehen, sofern diese nicht auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Veranstalters zurückzuführen sind.

Die Unfall- und Haftpflichtversicherung ist Sache der Teilnehmer.

Haftung bei Sachbeschädigung:

Im Falle von mutwilliger Sachbeschädigung an Inventar, Material des Veranstalters, der Sponsoren, anderer Teilnehmer oder sonstigen vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Gegenständen, haftet der Schädigende unbeschränkt und in voller Höhe. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Schädigenden sofort von der Veranstaltung auszuschliessen, ohne Anspruch auf Rückerstattung des Teilnahmebeitrags. Zudem kann eine Anzeige bei der zuständigen Polizeibehörde erfolgen.

Haftung für persönliche Gegenstände:

Jeder Teilnehmer haftet für mitgebrachte Gegenstände selbst. Bei Verlust oder Diebstahl von persönlichen Wertgegenständen übernimmt weder der Veranstalter noch ein eventuell beauftragter Sicherheitsdienst Haftung.